Gewässerübersicht
In den Stauseen St. Pankraz und Zoggler Stausee ist der Besatz erlaubt. Petri heil!
Das Fischen ist nur mit gültigem Fischerschein und einer Fischwasserkarte erlaubt. Es darf nur 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang in den unten angeführten Gewässerabschnitten gefischt werden. Es ist Pflicht dem Bewirtschafter, den Aufsehern, sowie den zuständigen Aufsichtsorganen auf Verlangen die Fischerlizenz, die Fischwasserkarte, die benutzten Fischereigeräte, Köder und die gefangenen Fische vorzuzeigen. Es ist Pflicht die Nummer des jeweils befischten Abschnittes einzutragen. Der Fischer hat die Pflicht sich während der Ausübung der Fischerei unmittelbar in der Nähe der Geräte aufzuhalten. Angelhaken müssen eine Mindestöffnung von 1 cm haben (außer Fliege und Hegene). Der Verkauf oder Tausch der Fische ist verboten. Die Nichteinhaltung der angeführten Bestimmungen führen zum sofortigen Entzug der Fischerkarte und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen. In diesem Falle behält sich der Bewirtschafter das Recht vor keine Fischereierlaubnis für die laufende Saison zu erteilen. Es ist verboten, jegliche Abfälle an den Ufern oder im Wasser zurückzulassen.
Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt. Das Waten ist erlaubt sofern andere Fischer nicht gestört werden. Es darf mit 2 Angelruten gefischt werden. Es muss jeder gelandete Maßfisch sofort getötet und in die Tageskarte eingetragen werden noch bevor das Fischen wieder aufgenommen wird. Untermassige Fische müssen sofort, durch Abschneiden der Angelschnur außerhalb des Schlundes, zurückgesetzt werden. Ausgenommen dabei ist das Fischen mit Fliege, Nymphe, Streamer, Blinker, Spinner mit einem Angelhaken ohne Widerhaken. Es ist erlaubt eine zusätzliche Tageskarte zu kaufen, wenn die Fangquote erreicht ist.
Mitangelrecht:
Das Mitangelrecht in Südtirol erlaubt Jugendlichen unter 16 Jahren ohne eigene Lizenz zu angeln, solange sie jeweils von einem Volljährigen im Besitz des Fischerscheins und einer gültigen Fischwasserkarte beaufsichtigt werden. Der Jugendliche nutzt dabei die Fischwasserkarte des Aufsichtführenden und unterliegt deren Beschränkungen bezüglich Ruten und Fangmenge. Möchten beide gemeinsam angeln, benötigen sie separate Fischwasserkarten, und der Jugendliche muss eine eigene Fischerlizenz vorweisen.